In meiner Praxis kann ich mit privat Versicherten (private Krankenversicherung/ ggf. Beihilfe), mit Selbstzahlern, mit Versicherten der BAHN-BKK, mit Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und Bundespolizisten arbeiten sowie mit Versicherten einiger gesetzlicher Krankenkassen über das Kostenerstattungsverfahren.

Je nach Art Ihrer Versicherung unterscheiden sich die Formalien bzw. das Antragsverfahren. Bei Fragen zur Antragstellung berate ich Sie gern.

 

  • Private Krankenversicherung / ggf. Beihilfe
    • Bei Abschluss einer Behandlungsvereinbarung erhalten Sie nach den Sitzungen eine Rechnung, die sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert. Die Kosten bekommen Sie i. d. R. von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstattet.

  • Selbstzahlende
    • Die Kosten für eine Psychotherapie können Sie selbstverständlich auch selbst übernehmen. Der Vorteil ist hierbei, dass die psychotherapeutischen Gespräche schnell und unkompliziert beginnen können. Zudem werden keine Daten oder Diagnosen an Ihre Krankenkasse oder andere Kostenträger übermittelt. Dies kann bspw. bei Abschluss bestimmter Versicherungen, beim Wechsel in eine private Krankenversicherung oder bei beruflicher Weiterentwicklung wichtig sein. Zudem ist die Therapiedauer und -Frequenz nicht an das Bewilligungsverfahren der Krankenversicherung gebunden, sondern kann individuell nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bedürfnissen gestaltet werden.

  • BAHN-BKK
    • Mit Versicherten der BAHN-BKK ist die Beantragung und der Beginn einer Psychotherapie i. d. R. schnell und unkompliziert möglich.                                                 
  • Soldat:innen der Bundeswehr
    • Seit 2013 haben Soldaten aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung die Möglichkeit, eine Therapie bei approbierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Hierzu wird lediglich eine Bescheinigung der Behandlungsbedürftigkeit durch den Truppenarzt benötigt, so dass die Kosten für die Psychotherapie vom Dienstherrn getragen werden.                                        
  • Kostenerstattungsverfahren bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen 
    • Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit bzw. mehrerer Anfragen keinen Therapieplatz bei einer/m niedergelassenen Psychotherapeut:in mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis absolvieren. Die Psychotherapie wird dann per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.